Ehrenordnung für Schwimmer
 

  1. Mit dem Ziel, aktive Schwimmer, Übungsleiter und Kampfrichter aus gegebenem Anlass und aufgrund besonderer Veranlassung zu ehren wurde diese Ehrenordnung vom Schwimmausschuss des SV Haltern einstimmig verabschiedet.
     

  2. Der Schwimmausschuss des SV Haltern ehrt jährlich aktive Schwimmer, Übungsleiter und Kampfrichter, die auf dem Gebiet des Schwimmsports besondere Leistungen erbracht haben.
     

  3. Als Auszeichnung wird eine Ehrenurkunde verliehen.
     

  4. Die Verleihung der Ehrenurkunde wird während der Jahreshauptversammlung des SV Haltern vom Schwimmwart vorgenommen.
     

  5. Die Ehrenurkunde wird verliehen an Mitglieder des SV Haltern, die bei Nordwestfälischen Meisterschaften, Westdeutsche Meisterschaften, Deutsche Meisterschaften, Europameisterschaften oder Weltmeisterschaften Höchstleistungen erbracht haben. Außerdem wird die Ehrenurkunde an aktive Schwimmer, Übungsleiter oder Kampfrichter verliehen, die in ihrem Bereich für den SV Haltern außergewöhnliche Leistungen erbracht haben.
     

  6. Die Ehrenurkunde für aktive Schwimmer wird bei erreichen folgender Platzierungen bei offiziellen Veranstaltungen verliehen:

    Platz 1 - 3: Nordwestfälischen Meisterschaften
    Platz 1 - 10: Westdeutsche Meisterschaften
    Platz 1 - 10: Deutsche Meisterschaften
    Platz 1 - 20: Europameisterschaften
    Platz 1 - 20: Weltmeisterschaften
     

  7. Die vorgenannten Bedingungen haben auch für Mannschaften Gültigkeit. Hat eine zu dem oben genannten Personenkreis mehrere zu einer Ehrung berechtigte Leistung errungen, so wird die Ehrung mit dem höchsten Erfolg vorgenommen.
     

  8. Vorschlagsberechtigt sind alle Mitglieder des SV Haltern.
     

  9. Der Schwimmausschuss kommt 4 Wochen vor jeder Jahreshauptversammlung zusammen und stimmt darüber ab, welche aktiven Schwimmer, Übungsleiter und Kampfrichter für eine Verleihung der Ehrenurkunde in Frage kommen. Sollten Schwimmausschussmitglieder für eine Verleihung der Ehrenurkunde in Frage kommen, wird die Entscheidung über eine Ehrung zwischen dem 1. Vorsitzendem (der 1. Vorsitzende) des SV Haltern und dem SchwimmwartIn getroffen.

Inkrafttreten der Ehrenordnung: 16.01.96

Nachtrag:

Die Verleihung einer Ehrenurkunde kann auch im Rahmen einer Vereinsmeisterschaft oder einer anderen Veranstaltung des SV Haltern erfolgen.