Testpflicht für den Besuch des Bades gilt weiterhin für Kinder ab 6 Jahren. Da alle Kinder in den Schulen getestet werden, liegt es in der Verantwortung der Eltern für einen Test zu sorgen, wenn das Kind in der Trainingswoche nicht getestet worden ist.  Wir verzichten auf das Vorlegen einer Testbescheinigung. Im Infektionsfall wird durch das Gesundheitsamt das verantwortungbewußte Verhalten der Eltern kontrolliert. Die Anwesenheit der Kinder wird von uns dokumentiert.